Donnerstag, 1. Juli 2021

.....weitere fachliche Fragen der BI zur angeblichen Entlastungswirkung der Nordtrasse für die Anwohner in Schwerin an die Fraktionen:


Stoppt die Nordtrasse – Initiative Schweriner Klimaschutz

BLOG:  https://initiativeschwerinklimaschutz.blogspot.com
e-mail:                 initiative-schwerin-klimaschutz@gmx.de

 

Sehr geehrte Damen und Herren Fraktionsvorsitzende,               Schwerin, d. 09. August 2021

nach weiterer gründlicher Lektüre des BVW-Plans 2030 für das Teilprojekt OU B 204 Schwerin und der Diskussion im OBR Wickendorf-Medewege vom 11. August sind wir auf weitere folgende fragwürdige Zusammenhänge der Argumentation gestoßen, die unmittelbar die Argumentation der Befürworter in Schwerin (Entlastung für Anwohner in Schwerin) betreffen und in Frage stellen.

 1.     Die Entlastungswirkung für Bewohner in Schwerin wird aus der B104 Verkehrsführung Wismarsche Str,…KnaudtStr.,…Güstrower Str. berechnet. (BVWP: Karte Abb 10: Städtebauliche Beurteilung) Dies ist eine völlig überholte planerische Annahme vor 25 Jahren, denn in der Zwischenzeit wurde die „Abkürzung“ Möwenburgerstr.  ausgebaut und der durchfließende Verkehr auf der B 104 in Schwerin nutzt diese neue kürzere Tangente und nicht die alte Streckenführung der B 104. Damit wird eine falsche Planungsannahme für die aktuelle Entlastungswirkung zugrunde gelegt und der rechnerische Entlastungseffekt ist nicht haltbar. Eine Berechnung der tatsächlichen Entlastungseffekte für die Abkürzung Möwenburgerstr. wird nicht vorgelegt. Sie dürfte viel geringer ausfallen.

2.       Die planerische völlig überholte Grundlage schlägt unter Punkt: 4.7 Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A) natürlich voll auf die Berechnung durch. Hier wird der Entlastungseffekt für die Schweriner Anwohner in EURO umgerechnet. Sowohl die „Veränderung der Reisezeit im Personenverkehr“ mit 13, 2 MIO, als auch die „Veränderung der Geräuschbelastung“ mit 2 MIO müssen also deutlich reduziert werden.

3.       Ein weiterer dubioser Faktor ist die „Veränderung der impliziten Nutzen“. Dieser ist mit 19,6 MIO der größte „Nutzenfaktor“, wird aber nicht begründet. Der implizite Nutzen ist laut dem Glossar der Planung ein „nicht direkt messbarer Nutzen“ (https://www.bvwp-projekte.de/glossar.html), auf gut deutsch: er ist willkürlich, macht aber in der „Nutzen-Kosten-Analyse (Modul A)“ mehr als die Hälfte der rechnerischen Summe von 33,7 MIO aus.

 Zusammenfassung:

1.      Die Entlastungswirkung für die Innenstadtbewohner Schwerins zu Lasten der Stadtrandbewohner am Stadrand durch den Bau eines zusätzlichen Bundesstrassenanteils der B 104 beruht auf einem völlig überholten Planungsansatz von vor 25 Jahren. Legt man die in der Zwischenzeit von Schwerin durchgeführten Verkehrsinvestitionen mit dem Ausbau der Möwenburgerstr. als tatsächliche Grundlage der Planung zugrunde, verringert sich der Entlastungseffekt erheblich, weil für die Anwohner der B 104 Wismarischen Straße ab der Kreuzung Möwenburgerstr.,….Knaudtstr.,…Güstrower Str bis zur Einmündung der Möwenburgerstr. am Kreisverkehr keine Entlastung neu entstehen kann, sie ist schon vor Jahren eingetreten.

2.       Überprüft man auch den dubiosen Faktor „Veränderung der impliziten Nutzen“ kritisch, dann kommt man auf einen sehr geringen Entlastungseffekt für die Schweriner Bevölkerung und auf eine  Kosten-Nutzen-Relation, die einen Ausbau der B104 durch Wickendorf / Carlshöhe mit den Zerstörungen von Naturschutzgebieten schon planungsrechtlich nicht mehr rechtfertigt. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wird hinsichtlich der Naturzerstörung, der Kosten  und der gesund-heitlichen Zusatzbelastungen der Bewohner von Wickendorf, Carlshöhe und auch Rampe verletzt.

Wir bitte Sie, diese Erkenntnisse bei ihren Diskussionen und Abstimmungsverhalten in der Stadtverordnetenversammlung zugrunde zu legen.

Für die Initiative mit freundlichen Grüßen

Bernd Köppl

 

 

Antworten der Politik auf unsere Argumente und Fragen:

 ....die ausführliche Antwort der Schweriner SPD Stadtratsfraktion

 

  SPD-Stadtfraktion Schwerin            
  Vorsitzende Frau Mandy Pfeifer                                   

Am Packhof 2-6, 19053 Schwerin
Tel.: 0385 545 2962, Mail: spd-stadtfraktion@schwerin.de

 

Beantwortung Ihrer Anfrage Stoppt die Nordtrasse – Initiative Schweriner Klimaschutz
z. Hd. Anett Müller und Bernd Köppl                                                         Schwerin, 10.08.2021

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihr umfangreiches Schreiben zur Schweriner Nordumgehung im Zuge der B 104, mit der Sie Ihre grundsätzliche Ablehnung des Vorhabens zum Ausdruck bringen.

Da es sich bei der B 104 um eine Bundesstraße handelt, ist nicht die Landeshauptstadt Schwerin Träger des Vorhabens. Die Schweriner Stadtvertretung entscheidet somit nicht über Bau oder Nicht-Bau des Lückenschlusses der Umgehungsstraße. Zudem befindet sich das Vorhaben noch in einem vergleichsweise frühen Verfahrensstand, auch wenn die Linienführung der neuen Straße seit März 2021 im Wesentlichen festgelegt ist. Dennoch sind für die Erlangung des Baurechtes noch weitere wichtige Verfahrensschritte erforderlich, im deren Rahmen auch eine umfassende Beteiligung der Bürger*innen und Kommunen, deren Belange durch das Vorhaben betroffen sind, erfolgt.

Wesentliche Untersuchungen und planerische Festlegungen, die zu einer abschließenden Beantwortung Ihrer Fragen erforderlich sind, liegen bislang noch nicht vor. Dennoch möchten wir im Folgenden – soweit zum jetzigen Zeitpunkt bereits möglich – auf Ihre Fragen eingehen.

Frage: Wie beurteilen Sie die verkehrspolitische Sinnhaftigkeit der B 104-Verlängerung?

Bisher endet die Ortsumgehung Schwerin im Zuge der Bundesstraße B 104 an der B 106 (Schwerin - Wismar), das noch fehlende Teilstück in Richtung Osten / BAB A 14 bis zum Paulsdamm ist Gegenstand der aktuellen Planung. Die weitere umwegige Führung der B 104 erfolgt derzeit über Wismarsche Straße - Knaudtstraße - Güstrower Straße zum Paulsdamm und betrifft damit verkehrlich stark belastete Straßen im Stadtgebiet. Ein nicht unerheblicher Teil des überörtlichen Verkehrs zur BAB A 14 in Richtung Norden nutzt aktuell überwiegend nicht die Umgehungsstraße, sondern das innerstädtische Straßennetz sowie die Güstrower Straße und den Paulsdamm, um zur Anschlussstelle Schwerin-Nord zu gelangen.

Nach unserer Auffassung sind die Ziele und die verkehrlichen Wirkungen des verbliebenen, bisher nicht realisierten Teilstücks im Zusammenhang mit der gesamten Ortsumgehung zu sehen und zu bewerten. Erst durch den Lückenschluss zum Paulsdamm kann die Ortsumfahrung ihre volle Wirkung entfalten und die Erreichbarkeit der BAB A 14 und A 20 aus Westmecklenburg, insbesondere auch mit Fahrtzielen im Norden und Nordosten unseres Bundeslandes (Raum Rostock, Stralsund / Greifswald, Vorpommern) verbessern. Dadurch erwarten wir eine Entlastung der Landeshauptstadt von Durchgangsverkehren, die einen nennenswerten Schwerlastanteil von 10% aufweisen. Damit einher geht eine Reduzierung von Lärm- und Schadstoffemissionen in den innerstädtischen Bereichen sowie eine Erhöhung der Verkehrssicherheit auf besonders stark frequentierten Straßen wie etwa dem Obotritenring oder dem Bürgermeister-Bade-Platz. Die Wismarsche Straße und die Güstrower Straße wiesen 2020 gemäß Unfallatlas1 mit die höchsten Unfallzahlen mit Personenschäden in Mecklenburg-Vorpommern auf.

Insoweit können wir uns Ihrer Einschätzung einer fehlenden verkehrlichen Wirkung nicht anschließen. Wir sehen durchaus eine Reihe positiver Effekte, insbesondere für Schwerin, die mit dem Lückenschluss des Fernstraßenrings um die Landeshauptstadt verbunden sind.

Das von Ihnen zitierte und im Bundesverkehrswegeplan (BVWP 2030) angegebene Projektziel der Verbesserung der Verbindung zwischen den Oberzentren Schwerin und Lübeck ist ein Ziel neben anderen, dass sich nach unserem Verständnis vor allem auf die zugrundegelegte Gesamtmaßnahme B104-G10-MV (B 104 Lützow - Rampe), zu der z. B. auf der Strecke von Schwerin nach Lübeck auch eine Ortsumgehung für Lützow gehört, bezieht.

Eine Verlagerung des Verkehrs vom Süden in den Norden der Stadt erwarten wir insbesondere nach dem Abschluss der Bauarbeiten an der B 321 in Mueß nicht. Verkehre zur BAB A 14 aus dem südlichen Stadtgebiet bzw. mit Fahrtzielen im Süden (Berlin, Magdeburg etc.) werden weiterhin die B 321 und die Anschlussstelle Schwerin-Ost nutzen.

Frage: Wie beurteilen Sie die massive Zerstörung der schutzwürdigen Naturräume am Schweriner See?

Wir teilen Ihre Auffassung, dass die Nordumgehung der B 104 – auch wenn sie im Bereich des Schweriner Sees weitgehend dem bestehenden Paulsdammer Weg folgt – einen ökologisch sensiblen Naturraum durchquert, der besondere Herausforderungen an die Planung und die Genehmigung der Trasse stellt. Im Rahmen der Entwurfs- und Genehmigungsplanung werden daher umfangreiche wissenschaftliche Untersuchungen u. a. zum Lärmschutz, zu den Eingriffen in Natur und Landschaft, zur FFH-Verträglichkeit des Vorhabens und zum Artenschutz erfolgen. Wir möchten auch darauf hinweisen, dass es sich bei den sich daraus ergebenen Kompensationsmaßnahmen nicht – wie sie schreiben – um „wie immer schnell angebotene Ausgleichsmaßnahmen“ handelt. Vielmehr sind diese zusätzlich zu Maßnahmen zur Verminderung von Eingriffen vielmehr für eine Genehmigung des Vorhabens rechtlich zwingend erforderlich und werden auf natur- und artenschutzfachlicher Grundlage mit dem Planfeststellungsbeschluss festgelegt. Bei Zweifeln kann dieser dann auch gerichtlich überprüft werden.

Bestandteil des Genehmigungsverfahrens für den Lückenschluss der B 104 werden insbesondere auch so genannte FFH-Verträglichkeitsprüfungen für das ca. 4.420 ha große FFH-Gebiet „Schweriner Außensee und angrenzende Wälder und Moore“ und das ca. 19.400 ha umfassende EU-Vogelschutzgebiet „Schweriner Seen“ sein. Sofern diese Prüfungen ergeben, dass 1 Unfallatlas der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, siehe „Wo in MV die meisten Unfälle passieren“ in der SVZ vom 14.07.2021, Seite 3. das Vorhaben zu erheblichen Beeinträchtigungen der Gebiete in ihren für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen kann, ist es grundsätzlich nicht zulässig. In diesem Fall kann es nur aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses nach Durchführung einer Ausnahmeprüfung gemäß § 34 Bundesnaturschutzgesetz zugelassen werden, sofern keine zumutbaren Alternativen und eine Kompensationsfähigkeit der Beeinträchtigungen gegeben sind.

Frage: Wie beurteilen Sie den Ausbau der B 104 im Zusammenhang mit der Ausrufung des Klimanotstandes in Schwerin und den CO2-Reduktionszielen?

Der Lückenschluss wird nach unserer derzeitigen Einschätzung vor allem zu einer Verlagerung von Verkehren auf die neue Trasse, nicht jedoch zu einer generellen Erhöhung des Verkehrsaufkommens insgesamt führen. Die konkreten Verkehrszahlen werden Bestandteil der verkehrstechnischen Untersuchungen im weiteren Verfahren sein.

Zur Erreichung der CO2-Reduktionsziele werden parallel erhebliche Anstrengungen erforderlich sein. Nachhaltige Effekte im Verkehrssektor werden vor allem mit einer Umstellung auf alternative Antriebsarten (elektrisch, Wasserstoff) und die anteilige Verlagerung des Verkehrsaufkommens auf klimafreundlichere Verkehrsmittel (ÖPNV, Bahn, im städtischen und Stadt[1]Umland-Bereich auch Fahrrad) möglich sein. Dazu bedarf es u. a. einer Stärkung des öffentlichen Personennahverkehrs. Die SPD-Stadtfraktion setzt sich daher auch besonders für eine verbesserte Verknüpfung des städtischen Nahverkehrs mit dem Umland ein. Gleichzeitig wollen wir in Schwerin und in Verknüpfung mit den umliegenden Gemeinden künftig noch mehr in eine gute Radinfrastruktur investieren – und haben daher als Fraktion auch den Schweriner Radentscheid unterstützt. Wir wollen es dadurch mehr Menschen ermöglichen, auf das Auto zu verzichten. Mit der Entlastung des innerstädtischen Straßennetzes durch die Umgehungsstraße erhoffen wir uns künftig auch einen größeren Spielraum bei der Umgestaltung des Straßenraumes zugunsten des Rad- sowie Bus- und Straßenbahnverkehrs.

Weitere Bausteine hin zu einem klimafreundlicheren Verkehr sind das auf Landesebene eingeführte Azubiticket und ein kostenloser Nahverkehr für Schüler*innen in Schwerin. Dennoch wird auf absehbare Zeit vor allem in einem dünn besiedelten Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern weiterhin auch ein leistungsfähiges Straßennetz erforderlich sein.

Frage: Wie schätzen Sie die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die touristischen Betriebe und die Auswirkungen auf die Arbeitsplätze durch den Bau der Trasse ein?

Die SPD-Stadtfraktion nimmt mögliche negative Auswirkungen gerade auch für die touristischen Betriebe, die durch das Vorhaben betroffen sind, sehr ernst. Hinsichtlich der „Seewarte“ am Paulsdamm ist festzuhalten, dass die dortige Gastronomie bereits unter den bestehenden Belastungen durch die vorhandene Brücke im Zuge der B 104 erfolgreich arbeitet. Mit dem Ersatzneubau der Paulsdammbrücke rückt diese künftig weiter von der Gastronomie weg, dazu werden voraussichtlich im Bestand nicht vorhandene Schallschutzmaßnahmen hinzu[1]kommen. Wir gehen daher davon aus, dass sich die Situation hier gegenüber dem Ist-Zustand nicht verschlechtern wird.

Das am Ziegelaußensee gelegene Hotel Frankenhorst befindet sich etwa 500 m südlich der geplanten Trasse. Während der Bereich in unmittelbarer Trassennähe künftig nicht mehr störungsfrei sein wird, können die ebenfalls in der Nähe des Hotels liegenden Flächen am Ziegelsee und am Westufer des Schweriner Außensees weiterhin auch für Erholungszwecke ge[1]nutzt werden. Für eine möglichst geringe Beeinträchtigung des Hotelstandortes ist im Rahmen des weiteren Verfahrens – ggf. durch Lärmschutzmaßnahmen etc. – Sorge zu tragen.

Der Paulsdammer Weg weist aktuell ein vergleichsweise geringes Verkehrsaufkommen auf, verfügt aber auch über keinen Geh- oder Radweg. Hier ist aus unserer Sicht im weiteren Verfahren unbedingt ein Geh- und Radweg parallel zur neuen Trasse vorzusehen, um bestehende Wegebeziehungen nicht zu unterbrechen.

Inwieweit sich durch die neue Trasse Lärmbelästigen für die Zeltplätze in Rampe und in Seehof ergeben können, werden die entsprechenden Lärmgutachten im Rahmen des weiteren Verfahrens zeigen müssen. Wir gehen davon aus, dass Auswirkungen auf die Campingplätze ggf. durch geeignete Schallschutzmaßnahmen vermieden werden können. Für die Bauphase wird durch die Straßenbauverwaltung im weiteren Verfahren ein detailliertes Konzept erarbeitet. Dabei ist aus Sicht der SPD-Stadtfraktion sicherzustellen, dass die Beeinträchtigungen für die betroffenen Bürger*innen und Unternehmen sowie Flora und Fauna so gering wie möglich gehalten werden. Die Befürchtungen, dass es zu einem Verlust der vorhandenen Tourismusunternehmen kommen wird, teilen wir nach derzeitigem Kenntnisstand nicht. Potenziellen Auswirkungen z. B. durch Lärm ist im Genehmigungsverfahren zu begegnen, in Rahmen dessen nicht zuletzt auch die betroffenen Unternehmen Einwendungen gegen das Vorhaben vorbringen können. Wir versichern Ihnen, dass wir auch diesbezüglich das weitere Verfahren kritisch begleiten werden.

Frage: Halten Sie die Auswirkungen des Ausbaus der B 104 für die Anwohner von Schwerin-Wickendorf / Carlshöhe und in Rampe akzeptabel?

Die detaillierten, wissenschaftlichen Untersuchungen u. a. zur Intensität und Reichweite von Lärm- und Schadstoffemissionen im Zusammenhang mit der Nordumgehung erfolgen erst im weiteren Verfahren. Die jeweiligen Betroffenheiten hängen dabei von verschiedenen Faktoren ab, die im Einzelfall zu untersuchen und zu bewerten sind. Daher können erst nach Abschluss dieser Untersuchungen fundierte Aussagen gemacht werden.

Selbstverständlich sind alle aktuell geltenden Grenz- und Richtwerte einzuhalten. Es ist davon auszugehen, dass Schallschutzmaßnahmen erforderlich sein werden. Derartige Maßnahmen können z. B. Lärmschutzwände oder -wälle, ein tieferer Einschnitt der Trasse in Siedlungsnähe, Schutzpflanzungen, die Verwendung von lärmarmen Straßenoberflächen oder auch ein passiver Lärmschutz an Gebäuden sein. Die konkrete Planung dieser Maßnahmen erfolgt jedoch ebenfalls erst im weiteren Verfahren.

Während der Bauarbeiten an der Nordumgehung sind die Belastungen für Anwohner*innen so gering wie möglich zu halten. Insbesondere sollten Baustellentransporte möglichst nicht über die Ortslagen Wickendorf / Carlshöhe erfolgen.

In den ausstehenden Verkehrsuntersuchungen sind potenzielle Rückstaueffekte in Rampe zu berücksichtigen, ggf. sind Optimierungsmaßnahmen vorzusehen. Bezüglich der von Ihnen benannten, derzeit auftretenden Stauerscheinungen im nachmittäglichen Feierabendverkehr gehen wir derzeit davon aus, dass ein Zusammenhang mit den Bauarbeiten im Bereich der B 321 in Schwerin-Mueß (Umleitung insbesondere des Schwerlastverkehrs über B 104 / Paulsdamm) besteht. Mit Fertigstellung des Ausbaus der B 321 dürfte sich die Situation wieder entspannen.

Für eine abschließende Bewertung der Auswirkungen auf Anwohner*innen im Bereich der genannten Ortslagen ist es derzeit noch zu früh. Dies kann erst mit Vorlage der Genehmigungsplanung unter Einbeziehung der o. g. Untersuchungen und der Schutzmaßnahmen erfolgen. Wir möchten aber bereits jetzt darauf hinweisen, dass mit dem Lückenschluss der B 104 auch eine Entlastung der Ortsdurchfahrt Schwerin und der hier lebenden Menschen verbunden sein wird.

Unter Betrachtung der vorgenannten Gründe, insbesondere der Entlastung der Ortsdurchfahrt Schwerin – verbundenen mit einer Reduzierung von Belastungen in der Stadt und einer Erhöhung der Verkehrssicherheit an Straßen mit einer hohen Anzahl an Verkehrsunfällen mit Personenschäden – lehnt die SPD-Stadtfraktion den geplanten Lückenschluss der B 104 (Nordumfahrung Schwerin) nicht grundsätzlich ab. Mit Verweis auf den frühen Verfahrensstand ist es jedoch für abschließende Bewertungen insbesondere hinsichtlich der Auswirkungen auf die Bewohner*innen der anliegenden Stadtteile Wickendorf und Medewege noch zu früh. Sie können sicher sein, dass wir das an[1]stehende Genehmigungsverfahren weiter kritisch begleiten werden und uns nach Vorlage aller Planfeststellungsunterlagen einschließlich der erforderlichen Gutachten und Untersuchungen zugunsten möglichst geringer Belastungen für Mensch und Natur ein[1]bringen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 Mandy Pfeifer


...die Antwort der Ministerpräsidentin Schwesig....

Sehr geehrte Damen und Herren,                                                                21.07.0221

 Ihre an Frau Ministerpräsidentin Schwesig adressierte E-Mail vom 26. Mai 2021 hat uns erreicht.

Ich habe das Anliegen Ihrer Bürgerinitiative an die Stadtfraktion der SPD Schwerin weiter gegeben. Diese wird sich wahrscheinlich Ende August mit der Thematik Nordtrasse auseinandersetzen.

Sollten Sie Nachfragen haben, können Sie sich gerne an Frau Niekrenz, die Geschäftsführerin der Fraktion, unter 0385 545 2962 wenden oder eine E-Mail an spd-stadtfraktion@schwerin.de schreiben.

Mit freundlichen Grüßen

 Helena Scheffler

Regionalreferentin

 

SPD-Kreisverband Schwerin,  Willy-Brandt-Haus,  Wismarsche Straße 152,            

19053 Schwerin

 

 ...........

Antwort der GRÜNEN Bundestag



 Antwort der SPD MV Landtagsfraktion



Antwort MV Ministerium für  Energie, Infrastruktur, Digitalisierung / SPD Minister Pegel
28. 06. 2021

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ihre an Herrn Minister Pegel adressierte E-Mail vom 27. Mai 2021 hat diesen erreicht, er bat mich Ihnen zu antworten.

In Ihrer Petition bringen Sie eine klare Haltung gegen den Bau des letzten Teilstückes der Ortsumfahrung Schwerin (Nordabschnitt) zum Ausdruck. Sie führen aus, dass mit dem Lückenschluss die verkehrspolitische Zielstellung nicht erreicht wird, ferner kritisieren Sie die negativen Auswirkungen auf die Umwelt, den Klimaschutz, den Tourismus und nicht zuletzt auf die Bewohner der Gemeinden Wickendorf/Carlshöhe und Rampe.

Zur Beantwortung Ihres Schreibens habe ich eine umfangreiche Zuarbeit von der für die Planung der Maßnahme zuständigen Projektgruppe Großprojekte aus dem Straßenbauamt Schwerin erhalten. Beim Lückenschluss der Ortsumfahrung Schwerin handelt es sich um ein Projekt aus dem Bundesverkehrswegeplan (BVWP 2030), für dessen Umsetzung die Straßenbauverwaltung des Landes Mecklenburg-Vorpommern von der Bundesrepublik Deutschland einen gesetzlichen Planungsauftrag erhalten hat. Im März dieses Jahres hat das Bundesverkehrsministeriums der vom Land vorgeschlagenen Vorzugstrasse für dieses letzte Teilstück der Ortsumgehung zugestimmt. Dies ist ein verwaltungsinterner Vorgang, über den auch das Energieministerium mit Presseinformation vom 3. Juni 2021 berichtet hatte. Damit konnte in der ersten Jahreshälfte 2021 die Vorplanung, inklusive Variantenuntersuchung, für dieses Projekt abgeschlossen und mit der Entwurfsplanung begonnen werden.

Mit dem geplanten Lückenschluss wird somit das letzte noch fehlende Teilstück der westlichen Ortsumfahrung von Schwerin vollendet. Erst mit Vollendung dieses Abschnittes kann die dann insgesamt ca. 20 km lange westliche Ortsumfahrung ihre volle verkehrliche Wirkung entfalten, sodass die Projektziele, wie die Verbesserung der Erreichbarkeit der beiden Bundesautobahnen BAB 14 und BAB 20 aus weiten Teilen Westmecklenburgs, die Verkehrsentlastung der Ortsdurchfahrt Schwerin, verbunden mit Lärm- und Schadstoffemissionsminderungen, sowie die Erhöhung der Verkehrssicherheit in der Ortsdurchfahrt erreicht werden. Des Weiteren wird die Umverlegung von Teilen des innerstädtischen Verkehrs von der Ortsdurchfahrt auf die Ortsumgehung zu einem flüssigeren Verkehrsablauf sowohl in der Stadt Schwerin als auch im überregionalen (Durchgangs-)Verkehr führen. Insofern kann ich Ihrer Darstellung einer fehlenden verkehrlichen Wirkung dieser Maßnahme nicht folgen.

Wie Sie richtig dargelegt haben, führt das letzte ca. 3,9 km lange Teilstück der Ortsumfahrung durch einen ökologisch sensiblen Naturraum. In der sich nunmehr anschließenden Entwurfs- und Genehmigungsplanung wird besonderer Wert auf die Einhaltung der Umwelt- und Naturschutzauflagen gelegt. Selbstverständlich werden durch den Vorhabenträger die Maßgaben der Naturschutzgesetze beachtet, nach denen Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft möglichst zu vermeiden und nicht vermeidbare Eingriffe auszugleichen sind. Insofern bitte ich um Verständnis, dass ich Ihre Kritik an einer gedankenlosen Umweltzerstörung aus Sicht der Fachverwaltung zurückweisen muss.

In Ihrem Schreiben kritisieren Sie ferner auch die Auswirkungen des Lückenschlusses für die Bewohner von Wickendorf/Carlshöhe sowie Rampe. Eine Prüfung hierzu erfolgt im Rahmen der nun laufenden Entwurfsplanung. Auch hierbei wird sichergestellt, dass die gesetzlichen Vorgaben für den Immissionsschutz eingehalten werden. Zu den von Ihnen aufgeführten temporären Stauerscheinungen in Rampe im nachmittäglichen Feierabendverkehr, möchte ich darauf hinweisen, dass diese auch im Zusammenhang mit dem derzeit laufenden 4-streifigen Ausbau der B 321 von der Plater Straße bis zum Störkanal (Autobahnzubringer zur BAB-Anschlussstelle Schwerin-Ost) korrespondiert, da hierfür insbesondere der Schwerlastverkehr über die BAB-Anschlussstelle Schwerin-Nord und die B 104 bzw. die L 101 umgeleitet wird. Diese Problematik wird sich mit Sicherheit nach der Fertigstellung der Baumaßnahme zum Jahresende 2021 entspannen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass im Rahmen der Genehmigungsplanung ein Planfeststellungsverfahren erforderlich ist, um für dieses Teilstück der Ortsumgehung Baurecht zu erlagen. In diesem öffentlichen Verfahren können sowohl die Träger öffentlicher Belange als auch die von der Maßnahme betroffenen Privatpersonen ihre Einwände gegen den Plan äußern und werden angehört. Ich möchte hier ausdrücklich auf diese vom Gesetzgeber geschaffene Möglichkeit des sich Einbringens in die Planung solcher Großprojekte hinweisen. Natürlich werden bis zum Planfeststellungsverfahren bereits geäußerte Kritikpunkte und Anregungen in der Entwurfsplanung geprüft und - wenn möglich - auch berücksichtigt. Denn letztendlich ist es auch das Ziel der Straßenbauverwaltung eine rechtssichere und endabgewogene Lösung, mit einer größtmöglichen Akzeptanz bei den Betroffenen, zu planen und umzusetzen.

 

Bei konkreten Fragen zur Maßnahme bitte ich Sie zukünftig direkt mit der Projektgruppe Großprojekte im zuständigen Straßenbauamt Schwerin in Kontakt zu treten. Als Ansprechpartner möchte ich Ihnen hier den Projektgruppenleiter Herrn Genschmer nennen.

 Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag

René Müller - Referatsleiter Straßenbau (i.V. Christoph Hornych)

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UB Fraktion Schwerin

01.07. 2021

Sehr geehrter Herr Köppl, sehr geehrte Frau Müller,

danke für Ihre Nachricht; unser Büro ist zZt wegen der Urlaubssaison nicht besetzt.

Dass uns Bürgerinteressen nicht lästig sind, versteht sich von selbst - und zwar auch außerhalb von Wahlkämpfen (an denen wir - aktuell zum Landtag M-V und zum Deutsche Bundestag - nicht teilnehmen, weil wir eine ausschließlich lokal agierende Wählergruppe sind).

Zu dem Thema Nordumgehung haben wir bereits seit längerem eine gesonderte Fraktionssitzung im August anberaumt, um uns das Vorhaben von der Verwaltung vorstellen zu lassen. Danach werden wir uns eine Meinung bilden.

Ganz grundsätzlich kann ich Ihnen aber bereits vorab mitteilen, dass es bei uns kritische Sichtweisen dazu gibt, ebenso auch Befürwortungen.

Frau Spelling wird sich bei Ihnen nach ihrer Rückkehr aus dem Urlaub melden.

 Freundliche Grüße

Silvio Horn

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GRÜNE Pressemitteilung       
     
03.05.2021

Planungen für Nordumfahrung Schwerin stoppen!

Mit einer Fotoaktion protestierten am Sonntag etliche Schweriner:innen aus den Ortsteilen Carlshöhe und Wickendorf gegen den geplanten Bau der Nordumfahrung von Schwerin. Dieses Vorhaben, so die Meinung der Anwohner:innen, zerstört Teile des EU-Vogelschutzgebietes „Schweriner Seen“, insbesondere das Wickendorfer Moor, es versiegelt wertvollen Ackerboden und führt zu wachsendem Folgeverkehr, statt Verkehr zu reduzieren. Die Planungen sind erneut Thema auf der kommenden Sitzung des Ortsbeirates Wickendorf, Medewege am Donnerstag, den 6. Mai.

Unterstützt werden die Umweltschützer:innen von der grünen Fraktion in der Schweriner Stadtvertretung. Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Arndt Müller, Mitglied im Umweltausschuss, kritisiert das Festhalten der Bundes- und Landesregierung an Verkehrskonzepten der Vergangenheit:

„Der Verkehrssektor ist mit 165 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr die drittgrößte CO2-Quelle in Deutschland. Den größten Anteil daran hat der Individualverkehr auf den Straßen. Bund und Land sind gut beraten, solch überflüssige Straßenbauvorhaben, wie die Nordumfahrung Schwerins, zu streichen. Stattdessen sollten die Kommunen mehr Geld für den Unterhalt der vorhandenen Straßen und den Ausbau des ÖPNV bekommen.
Wir protestieren gegen die geplante Zerschneidung eines Teilgebietes des EU-Vogelschutzgebietes Schweriner Seen. Wir fordern den Stopp der Planungen für die Nordumfahrung und verweisen auf den Beschluss der Stadtvertretung zum ‚Klimanotstand‘. Demnach verpflichtet sich Schwerin, bis 2035 klimaneutral zu sein. Mit der geplanten Nordumfahrung kann das nicht gelingen. Es wird mit ihr nicht weniger, sondern voraussichtlich mehr Straßenverkehr erzeugt.“

Hintergrund:

Klimaschutz ist in aller Munde. Und das nicht erst seit dem bemerkenswerten Urteil aus der letzten Woche. Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe hatte geurteilt, dass die Bundesregierung mit der Auflage eines Klimagesetzes bei der Festlegung von Klimaschutzzielen zu wenig unternimmt.
Eine der umstrittensten Planwerke ist in diesem Zusammenhang der Bundesverkehrswegeplan. Zuletzt 2016 aktualisiert setzt er auf zahlreiche Straßenneu- und -ausbaumaßnahmen, u.a. auch auf die Nordumfahrung der Stadt Schwerin. Kritik gab es dafür bei Herausgabe des Plans u.a. von der Umweltfachbehörde des Bundes, vom Umweltbundesamt: „Insgesamt verfehle der Entwurf elf von zwölf im eigenen Umweltbericht gesetzte Ziele, teilte die Behörde mit.“ (Zitat aus „Verkehrsplan des Bundes verfehlt eigene Umweltprüfung“ in DIE ZEIT vom 25. April 2016, abgerufen am 3.5.2021)

Ab kommendem Jahr soll die so genannte Nordumfahrung der Landeshauptstadt, eine rund 4 Kilometer lange Verbindung zwischen den Bundesstraßen B106 und B104 in das Genehmigungsverfahren gehen. Die bisherigen Kosten sind auf 33 Millionen Euro veranschlagt. 

Arnd Müller

1 Kommentar:


  1. Es geht bei dieser Großbaustelle nicht nur um die Schäden für Natur, Umwelt und Klima. Vielmehr fehlen vor allem überzeugende Verkehrsargumente, die den Bedarf für ein 60Mio-Bauwerk mit der rekordverdächtigen Zahl von 5 Brücken- und Tunnelbauwerken auf ganze 5 km nachweisen könnten.

    Das Land hatte gegenüber dem fernen, aber stets bau- und genehmigungsfreudigen BMVI in Berlin für die alten Pläne noch mit Staus in Schwerin argumentiert - eine Begründung, die auch im Sommer 21 immer noch zu hören war. Es ist jedoch weder in Stadt noch Umland irgend ein schwerwiegendes Verkehrsproblem bekannt, das durch eine neue Straße zwischen Wickendorf und Seewarte gelöst werden müsste.

    Gelegentliche innerstädtische Feierabendstaus am Bürgermeister-Bade-Platz können doch nicht (wie behauptet) durch den 60 Mio-Bau einer Straße 10 km weiter nördlich in West-Ost-Rchtung verhindert werden. Aber dies wurde als wichtiger Grund genannt.

    Und Staubildungen um Paulsdamm und Rampe würden durch diese Maßnahme während und nach der Bauzeit eher noch verstärkt. Ein dringender Baubedarf ist nicht zu erkennen.

    Man kann 2021 nicht mehr überall dort Straßen verwirklichen, wo vor und kurz nach der Wende planerische Bleistiftlinien in die alten Landkarten eingezeichnet worden waren, sondern es sind heute gewaltige Kreuzungsbauten nötig. Auch müssten die in der svz beschriebenen umfangreichen Tiefenbohrungen der anderswo moorbodengeschädigten Regierung deutlich machen, dass es eben Gebiete im Land gibt, die sich für schwere Straßenbauwerke nicht eignen.

    Sicher ist es für alle Landesregierungen grundsätzlich nicht einfach, auf Gelder des Bundes zu verzichten. Dennoch sollten die Regierenden - in unvoreingenommener Abwägung aller heute wichtigen Aspekte - die früheren Pläne überprüfen und sachlich neu bewerten.
    Dies gilt vor allem vor allem für das zentrale Bauargument Verkehrsbedarf, mit dem sich ein solch aufwändiger Straßenbau im Jahr 2021 nicht mehr begründen lässt.

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